vorheriges Dokument

5.3. Erläuterungen

Reichmann/Sommersguter-Reichmann1. AuflSeptember 2013

Aussage 1

Bei beiden Arten von Tätigkeiten handelt es sich um ausführende Arbeit. Nur die Managementaktivitäten zählen zur dispositiven Arbeit.

Aussage 2

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!