Aussage 1
Bei beiden Arten von Tätigkeiten handelt es sich um ausführende Arbeit. Nur die Managementaktivitäten zählen zur dispositiven Arbeit.
Aussage 2
Aussage 1
Bei beiden Arten von Tätigkeiten handelt es sich um ausführende Arbeit. Nur die Managementaktivitäten zählen zur dispositiven Arbeit.
Aussage 2
