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3. Drohende Verwaltungsstrafen gemäß § 160 ArbVG

David/Sabara2. AuflSeptember 2012

Die folgenden aufgezählten Zuwiderhandlungen (meist durch den Betriebsinhaber) sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu € 2.180,- zu ahnden. Der Strafantrag ist binnen 6 Wochen ab Kenntnis von der Übertretung und der Person des Täters bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

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