Die folgenden aufgezählten Zuwiderhandlungen (meist durch den Betriebsinhaber) sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu € 2.180,- zu ahnden. Der Strafantrag ist binnen 6 Wochen ab Kenntnis von der Übertretung und der Person des Täters bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

