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FinStrG § 77 Abs 3

Scherff59. AuflDezember 2011

3050
Gründe, die den unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers im „Interesse der Rechtspflege“ notwendig machen; Anspruch auf Verfahrenshilfe auch bei geringer Komplexität der Rechtsfrage

VwGH 25.11.2010 2008/16/0070
ÖStZB 2011/336, 528
SWK R 32 920/2011



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