Gründe, die den unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers im „Interesse der Rechtspflege“ notwendig machen; Anspruch auf Verfahrenshilfe auch bei geringer Komplexität der Rechtsfrage
VwGH 25.11.2010 2008/16/0070
ÖStZB 2011/336, 528
SWK R 32 920/2011