Haftungsbescheid aufgrund finanzstrafrechtlicher Verurteilung beruht auf Verurteilung: Grundlage für die Weisung an den Verurteilten ist das Strafurteil und nicht ein nach § 224 Abs 1 BAO erlassener Haftungsbescheid
OGH 16.12.2010 13 Os 129/10k
ÖJZ 327/2011