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BAO § 308 Abs 1

Scherff59. AuflDezember 2011

2962
Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis durch Versehen einer verlässlichen Kanzleileiterin?

UFS Graz 19.11.2010 RV/0693-G/09
Hilber Klaus, AFS 81/2011
Fischerlehner Johann, ecolex 266/2011
Fink Karl, UFSjournal 22/2011

2963
Wiedereinsetzung nach Versehen bei der Versendung von FinanzOnline-Anbringen

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