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BAO § 92 Abs 1 lit b

Scherff59. AuflDezember 2011

2622
Ein „Feststellungsbescheid Gruppenmitglied“ ist rechtswidrig, wenn er nicht als einheitlicher Bescheid an das Gruppenmitglied und an den Gruppenträger ergeht

VwGH 24.06.2010 2007/15/0281
VwGH 24.06.2010 2007/15/0284
ARD 6115/7/2011
ÖStZB 2011/37, 55
SWK R 8 156/2011



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