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BAO § 80

Scherff59. AuflDezember 2011

2596
Die Stellung des „faktischen Geschäftsführers“: Beurteilung der Vertretungsbefugnis ausschließlich nach vollmachtsrechtlichen Grundsätzen

OGH 15.09.2010 2 Ob 238/09m
ÖJZ 267/2011
Kraus Sixtus-Ferdinand, ÖJZ 283/2011

2597
Keine Vertreterhaftung eines Prokuristen

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