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InvestFG § 70

Scherff59. AuflDezember 2011

1375
Verordnung der FMA zur Festlegung der Kriterien betreffend die Definition, Bezeichnung, Veröffentlichungspflichten, Anlegerinformation und Anlagebeschränkungen von Geldmarktfonds und Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur (Geldmarktfondsverordnung)

BGBl II 2011/262, ausgegeben am 17.8.2011

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