Gesetzesänderungen im Bereich der Familienbeihilfe durch das BBG 2011-2014: Kind iSd EStG, Familienbeihilfenbezug als steuerlicher Anknüpfungspunkt, Neue Altersgrenze für Berufsausbildung; Entfall der Beihilfe für arbeitssuchende Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr; Erhöhung der Zuverdienstgrenze auf 10.000 €; Schulstarthilfe, Verminderung des Mehrkindzuschlags
Sadlo Sabine, ARD 6120/6/2011
Enengel Birgit, ÖStZ 2011/9, 16

