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EStG 1988 § 95 Abs 2 Z 2

Scherff59. AuflDezember 2011

1085
KESt-neu ab 1.4.2012 bestätigt: Aufhebung von § 95 Abs 2 Z 2 EStG wegen zu kurzer Vorlaufzeit für die neue KESt-Abzugsverpflichtung der Banken, gegen die im Übrigen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen

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