Darlehenszinsen oder Wertpapierzinsen: Besteuerung von nicht zugeflossenen, wiederveranlagten Kapitalerträgen; ein Forderungswertpapier liegt nur vor, wenn die Ausübung des Forderungsrechts an den Besitz des Papiers geknüpft ist
VwGH 07.07.2011 2007/15/0156
ÖStZ 2011/1059, 588
RdW 2011/648, 614
SWK R 61 34/35/2011

