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EStG 1988 § 46 Abs 1 Z 2

Scherff59. AuflDezember 2011

986
Zu Unrecht abgezogene KESt kann nicht im Rahmen der Veranlagung, sondern nur über Antrag nach § 240 Abs 3 BAO angerechnet werden

UFS Salzburg 24.05.2011 RV/0650-S/10
Marschner Ernst, AFS 238/2011



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