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Tir LAO § 226 lit a

Scherff58. AuflDezember 2010

2648
Keine sachliche Rechtfertigung für Wiederaufnahme wegen EuGH-Urteil

VfGH 22.06.2009 G 5/09 ua
SWK R 37 805/2010

2649
Aufhebung des speziellen Wiederaufnahmetatbestandes von EuGH-Entscheidungen (Getränkesteuer) in § 226a Tir LAO als gleichheitswidrig; Nullfestsetzung der Getränkesteuer ist für Gastronomiebetriebe nicht automatisch mit der Rückzahlung der geleisteten Getränkesteuer verbunden

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