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BAO § 299

Scherff58. AuflDezember 2010

2574
Bescheidaufhebung nach § 299 BAO - Änderungen durch das AbgVRefG, BGBl I 2009/20

Ryda Wolfgang, Langheinrich Gertraude, FJ 2/2010

2575
Mehrfache Bescheidaufhebung nach sanktionsloser, Ordnungsvorschriften verletzender, aber ermessensrelevanter systematischer Nachbescheidskontrolle

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