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BAO § 289 Abs 2

Scherff58. AuflDezember 2010

2550
Aufhebung einer neuerlichen NoVA-Vorschreibung wegen Vorliegens einer „res judicata“ bei bloßer Änderung des Entstehungszeitpunkts nach Aufhebung der Erstentscheidung

UFS Salzburg 08.03.2010 RV/0432-S/09
Klumpner Heinz, UFSjournal 278/2010



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