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BAO § 198 Abs 1

Scherff58. AuflDezember 2010

2429
Neuerliche Erlassung von Festsetzungsbescheiden nach Stattgabe und Aufhebung der Festsetzungsbescheide mit zweiter BVE zum selben Gegenstand verstößt gegen den Grundsatz „ne bis in idem“

UFS Graz 25.02.2010 RV/0309-G/08
Fuchs Hubert W., AFS 304/2010
Fischerlehner Johann, taxlex 246/2010

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