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FLAG § 2 Abs 1 lit d

Scherff58. AuflDezember 2010

991
Kein Familienbeihilfenanspruch für 3 Monate nach Beendigung der Berufsausbildung bei Abbruch der Berufsausbildung

VwGH 18.11.2009 2009/13/0118
SWK R 43 811/2010

992
Keine Weitergewährung der Familienbeihilfe nach dem 26. Lebensjahr bei abgeschlossener Berufsausbildung

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