Unzumutbarkeit der Fahrtdauer bei auswärtiger Berufsausbildung stellt auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ab und nicht auf die konkrete Lagerung der Lehrveranstaltungen
VwGH 08.07.2009 2007/15/0306
ARD 6024/12/2010
ÖStZ 2010/193, 90
SWK R 6 128/2010