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EStG 1988 § 34 Abs 8

Scherff58. AuflDezember 2010

817
Unzumutbarkeit der Fahrtdauer bei auswärtiger Berufsausbildung stellt auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ab und nicht auf die konkrete Lagerung der Lehrveranstaltungen

VwGH 08.07.2009 2007/15/0306
ARD 6024/12/2010
ÖStZ 2010/193, 90
SWK R 6 128/2010

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