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EStG 1988 § 21

Scherff58. AuflDezember 2010

625
Handel mit Waren aller Art und Auto-, Traktor- sowie Motorsägenreparatur sind keine landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten eines Landwirts

VwGH 23.02.2010 2006/15/0092, 0093
ÖStZB 2010/351, 540
SWK R 60, 1112/2010
SWK Heft 14/15/2010 K 10

626
Appartementvermietung bei „Urlaub am Bauernhof“: Abgrenzung vom landwirtschaftlichen Nebenerwerb

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