8.1.1. Handels- vs Steuerspaltung
Bei einer Spaltung überträgt eine Körperschaft steuerneutral Vermögen auf eine oder mehrere Körperschaften unter partieller Gesamtrechtsnachfolge, wobei die Gesellschafter der übertragenden Körperschaft für diese Vermögensübertragung grundsätzlich Anteile an der/den übernehmenden Körperschaft/en erhalten. Die Spaltung stellt somit als steuerneutrale Unternehmensteilung von Körperschaften einerseits das Gegenstück zur Verschmelzung, die ein steuerneutrales Zusammenführen bestimmter Körperschaften ermöglicht, und andererseits das Pendant zur Realteilung, die eine steuerfreie Teilung von Personengesellschaften ermöglicht, dar.

