Erstattungsmöglichkeit der Grunderwerbsteuer bei Rückabwicklung durchbricht ausnahmsweise den für Verkehrsteuern allgemein geltenden Grundsatz, dass die spätere Aufhebung eines Rechtsgeschäfts an einer bereits entstandenen Gebührenpflicht nichts zu ändern vermag
VwGH 23.10.2008 2007/16/0230
Fellner Karl-Werner, SWK S 26 28/2009
SWK R 12 350/2009

