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GrEStG 1987 § 2 Abs 1

57. AuflDezember 2009

1654
Was zählt grunderwerbsteuerrechtlich zum Grundstück? Auch Einbauküchen und Schuppen gehören zur Bemessungsgrundlage

UFS Feldkirch 03.02.2009 RV/0441-F/08
Bavenek-Weber Hedwig, UFSjournal 235/2009



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