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GGG § 18 Abs 1

57. AuflDezember 2009

1625
Gebührenpflichtiger Vergleich und Gebührenerhöhung bei Entlassung eines Solidarschuldners aus der Gesamtschuld und Übernahme der Haftung durch den anderen Solidarschuldner, sowie bei neuerlicher Übernahme einer bestehenden Verpflichtung in einen Vergleich

VwGH 23.10.2008 2006/16/0179
ÖStZB 2009/237
SWK R 13 3512009

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