Begriff „entrichtete Aufenthaltsabgabebeträge“: Haftung des Unterkunftsgebesr für tatsächlich entrichtete höhere Aufenthaltsabgaben nur im Ausmaß der vom Unterkunftgeber geschuldeten Aufenthaltsabgaben (Ortstaxen)
VwGH 25.01.2008 2007/17/0178
ÖStZB 2008/475
SWK R 40 924/2008

