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Wien

56. AuflDezember 2008

2821
Anknüpfung der Gebrauchsabgabepflicht an die bescheidmäßig erteilte Gebrauchserlaubnis und nicht an den tatsächlichen Gebrauch: Keine Rückzahlung von Gebrauchsabgaben nach Erteilung der Gebrauchserlaubnis wegen Nichtausnützung vor Fertigstellung der Anlage, für die die Gebrauchserlaubnis erteilt wurde

VwGH 25.01.2008 2004/17/0110
ÖStZB 2008/423
SWK R 40 924/2008

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