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56. AuflDezember 2008

2812
Aufschließungsbeitrag nur für den Fall, dass ein Grundstück durch eine gemeindeeigene Abwasserentsorgungsanlage, eine gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage oder eine öffentliche Verkehrsfläche tatsächlich aufgeschlossen ist

VwGH 25.06.2007 2004/17/0125
ÖStZB 2008/244
SWK R 3 103/2008

2813
Voraussetzungen für Aufschließungsbeitrag für Aufschließung mit Kanalanschluss und Wasserversorgung

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