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FinStrG § 51 Abs 1

56. AuflDezember 2008

2739
Vorsätzliche Nichtabgabe einer Steuererklärung als Finanzordnungswidrigkeit: Verletzung von Anzeige- und Offenlegungsverpflichtungen durch verspätete Abgabenerklärung; Verlängerung von (Abgabenerklärungs-)Fristen durch „Erinnerungen“ des Finanzamts

VwGH 24.09.2007 2006/15/0308
ÖStZB 2008/271
SWK R 18 496/2008

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