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FinStrG § 35 Abs 1

56. AuflDezember 2008

2731
Vorsatz des Schmuggels muss nicht auf die Verkürzung von Eingangsabgaben gerichtet sein; es genügt der Vorsatz, die Gestellungspflicht zu verletzen

VwGH 10.04.2008 2008/16/0007
SWK R 52 1168/2008



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