Keine Verjährung festgesetzter Abgaben durch lange Dauer des Berufungsverfahrens
VwGH 25.06.2007 2004/17/0105
ÖStZB 2008/157
Bei Festsetzung der Getränkeabgabe ist die Überwälzung der Abgabe auf die Kunden nicht zu prüfen; diese ist nur bei der Rückzahlung Tatbestandsvoraussetzung