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BAO § 295 Abs 3

56. AuflDezember 2008

2597
Anpassung von Folgebescheiden bei nachträglicher Änderung von Verlustvorträgen durch Bescheidänderung nach § 295 Abs 3 BAO; nachträgliche Änderung des festgesetzten Verlustvortrags kein rückwirkendes Ereignis

VwGH 25.06.2008 2006/15/0085
ÖStZ 2008/693
ÖStZ 2008/1123



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