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BAO § 295

56. AuflDezember 2008

2594
Wirkungen der Wiederaufnahme nach § 303 und der Änderung nach § 295 BAO wenn sich nachträglich herausstellt, dass kein Feststellungsbescheid ergangen ist

UFS Salzburg 27.02.2008 RV/0451-S/07
Fischerlehner Johann, taxlex 516/2008
Hilber Klaus, UFS 259/2008

2595
Unzulässiger Antrag auf amtswegige Bescheidänderung nach Rechtskraft

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