Abweisung einer Berufung als unbegründet ist so zu werten, als ob ein mit der erstinstanzlichen Entscheidung übereinstimmender Bescheid erlassen worden wäre
VwGH 19.09.2007 2006/13/0106
ÖStZB 2008/268
Begründungspflicht des UFS für kassatorische Erledigung einer Berufung