Bemessungsgrundlage für Sicherstellungsauftrag: Nur Einkünfte, für die nicht bereits Abgaben - etwa Lohnsteuer - entrichtet wurden; Begründung und Ermessen
VwGH 26.07.2007 2007/15/0131
ÖStZB 2008/176
SWK R 9 368/2008

