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BAO § 232 Abs 1

56. AuflDezember 2008

2534
Bemessungsgrundlage für Sicherstellungsauftrag: Nur Einkünfte, für die nicht bereits Abgaben - etwa Lohnsteuer - entrichtet wurden; Begründung und Ermessen

VwGH 26.07.2007 2007/15/0131
ÖStZB 2008/176
SWK R 9 368/2008

2535
Bloße Behauptung eines „dringenden Verdachts der Abgabenhinterziehung“ keine ausreichende Begründung für einen Sicherstellungsauftrag

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