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B-VG § 18 Abs 2

56. AuflDezember 2008

2227
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Mitwirkung von Gemeindeorganen bei Entscheidungen, denen Verordnungen zugrunde liegen, an deren Erlassung sie mitgewirkt haben

VwGH 22.02.2008 2007/17/0128
ÖStZB 2008/526



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