Begriff der „Ansässigkeit“ für Zwecke der Vorsteuervergütung: Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ist der Ort, an dem sich die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens tatsächlich entfaltet und der durch das Zusammenwirken der Personal- und Sachmittel zur Ausübung dieser Tätigkeit gekennzeichnet ist
EuGH 28.06.2007 C-73/06 Planzer Luxemburg
ÖStZB 2008/217
Haunold Peter, Tumpel Michael, Widhalm Christian, SWI 228/2008

