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Antrag auf begleitende Kontrolle – § 153b BAO (Hofstätter)

Hofstätter38. LfgDezember 2021

1. Gesetzestext

§ 153b BAO idF BGBl I 2019/104:

(1) Einen Antrag auf begleitende Kontrolle kann stellen

ein Unternehmer gemäß § 1, 2 oder 3 UGB oder

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