Nach wie vor können die kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfühung (GoB) der Entwicklung des EDV-gestützten Rechnungswesens nicht folgen.
Die GoB ergeben sich aus:
gesatztem Recht,Nach wie vor können die kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfühung (GoB) der Entwicklung des EDV-gestützten Rechnungswesens nicht folgen.
Die GoB ergeben sich aus:
gesatztem Recht,