Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnik
(verabschiedet in den Sitzungen des Fachsenats für Datenverarbeitung vom 22. Juni 2004 und des Fachsenats für Handelsrecht und Revision vom 20. Oktober 2004)
A. Vorbemerkungen
A.1. Anwendungsbereich des Fachgutachtens
In diesem Fachgutachten wird die Berufsauffassung dargelegt, die Abschlussprüfer - unbeschadet ihrer Eigenverantwortung - bei der Prüfung der Informationstechnik (IT) im Rahmen von Abschlussprüfungen beachten sollen. Aufgrund der großen Bedeutung der Informationstechnik in zahlreichen, insbesondere in rechnungslegungsrelevanten Unternehmensbereichen, ist deren Prüfung ein wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfungen.

