Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmungen, deren Rechnungswesen mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen geführt wird
Das Fachgutachten Nr 58 des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat die Erfordernisse, die im Falle der Buchführung über EDV an die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung gestellt werden müssen, ausführlich dargestellt.

