Im Folgenden wird schwerpunktmäßig auf die Rechtslage bei Auftragsforschung an Universitäten eingegangen, wobei auf die Problembereiche, die sich im Speziellen an Medizinischen Universitäten bzw an Universitätskliniken, insbesondere aufgrund der engen Zusammenarbeit mit Krankenanstalten in Forschungsmaterien, ergeben, besonderes Augenmerk gerichtet wird. Eingangs soll ein Überblick über unterschiedliche Leistungsaustauschbeziehungen zwischen Industrie und Universitäten geboten werden:

