Die vielfältigen Probleme in Bezug auf Familie sind unter verschiedenen Punkten insbesondere im verfahrensrechtlichen Teil V. und gleichheitsrechtlichen Teil VI. bereits mehrfach angesprochen worden. In vielen Fällen handelt es sich um potentielle Verletzungen des Art 8 EMRK.
Bei folgenden Regelungen wurde auf ein Verletzungsrisiko des Art 8 EMRK bereits hingewiesen:

