Das NAG sieht verfahrensrechtliche Regelungen vor, die von den Verfahrensvorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) abweichen. Das AVG gilt nur subsidiär. Bei einer Reihe dieser Regelungen stellt sich die Frage, ob die sog Bedarfskompetenz tatsächlich gegeben ist. Diese Problemfelder, die im NAG in Bezug auf das Verfahren zu Tage treten, sollen deshalb aufgeworfen und im Lichte der Bedarfskompetenz diskutiert werden. Zudem werden in diesem Kapitel Verfahrensfragen, die nicht oder nicht ausschließlich in Zusammenhang mit der Bedarfskompetenz des Art 11 Abs 2 B-VG stehen, besprochen.

