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2.1.8 Anteile an anderen Gesellschaften

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

Sonstige Anteile oder Beteiligungen an anderen Gesellschaften (ebenfalls ein handelsrechtlicher Begriff), die nicht die „Qualität“

der verbunden Unternehmen,der Gemeinschaftsunternehmen oder

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