Der Anhang ist dasjenige Jahresabschluss-Element, das Bilanz und G & V im Wesentlichen erläutern und ergänzen soll. In der Kommentar-Literatur werden (siehe hierzu zB. Egger/Samer/Bertl S. 365) dem Anhang noch weitere Funktionen zugeschrieben.
Von besonderer Bedeutung sind die gesetzlich verlangten Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Unter Bilanzierungsmethoden ist die Ausübung einiger Bilanzansatzwahlrechte zu verstehen, und zwar konkret

