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3.2 Terminologische und begriffliche Infrastruktur

Haeseler/Greßl1. AuflAugust 2007

„Abtretung von Forderungen. Das Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft durch einen Forderungsverkauf bei dem der Factor, ein Finanzdienstleistungsinstitut, einmalig oder regelmäßig Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen übernimmt. Man unterscheidet echtes Factoring, bei dem der Factor das Ausfallsrisiko übernimmt, und unechtes Factoring, bei dem das Ausfallsrisiko beim Forderungsverkäufer verbleibt.“ 115)115)Investkredit Bank AG (o. V.), (Invest Glossar), S 67.

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