Der Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung umfasst alle Handlungen und Unterlassungen, die die Zollbehörde, wenn auch nur zeitweise, am Zugang zu einer unter zollamtlichen Überwachung stehenden Ware hindert
EuGH 12.02.2003 C-337/01 Hamann International GmbH Spedition + Logistik
Urlesberger Franz, WBl 185/2004

