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FinStrG § 33 Abs 3 lit a

Dezember 2004

2441
Vorsätzliche Abgabenhinterziehung durch Nichteinreichung von USt-Voranmeldungen für einen Telefonmehrwertdienst (Sex-Hotline) durch einen „gemeinnützigen“ Verein

VwGH 21.10.2003 2003/14/0079
ÖStZB 2004/218

siehe auch Nr 2748

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