Auch bei der Veranlagung von Grenzgängern sind auf Bezüge, die mit den festen Steuersätzen zu versteuern sind, entfallende, aliquot auf die im Rahmen der Veranlagung ermittelten, laufenden und sonstigen Bezüge aufzuteilende SV-Beiträge vor Anwendung des festen Steuersatzes in Abzug zu bringen
VwGH 07.10.2003 2000/15/0014
Knörzer Patrick, FJ 74/2004
ÖStZ 2004/308
ÖStZB 2004/52
Weninger Rudolf, SWI 2004, 319

