Ein Jahresbonus, der im Jahr nach der Erreichung des vorgesehenen Zieles erreicht und im darauf folgenden Jahr regelmäßig nach Bilanzerstellung ausbezahlt wird, ist keine begünstigte Nachzahlung
VwGH 22.01.2004 98/14/0009
ARD 5483/14/2004
Knörzer Patrick, FJ 156/2004
ÖStZB 2004/203
SWK R 62 1176/04

