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EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 8

Dezember 2004

478
Restnutzungsdauer eines erst zu errichtenden Büro- und Wohnhauses

UFS Wien 09.09.2003 RV/4636-W/02
Kenners Christian, UFS 2004, 30

479
Bei der Aufteilung der Anschaffungskosten eines vermieteten Gebäudes kann bei der Ermittlung des Wertanteiles für Grund und Boden, der bei der Bemessungsgrundlage für die AfA auszuscheiden ist, nicht von einer rechnerisch linearen Beziehung zwischen Restnutzungsdauer und Wertanteil von Grund und Boden ausgegangen werden

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